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   BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01   

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https://dejure.org/2001,11258
BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01 (https://dejure.org/2001,11258)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2001 - 3 C 43.01 (https://dejure.org/2001,11258)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2001 - 3 C 43.01 (https://dejure.org/2001,11258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Bandscheibenverfall eines Firmeninhabers als Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationspflichten der Geschäftsführerin eines Kleinbetriebes bei krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz - Verletzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Weil der Klägerin auch keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist im Sinne des § 60 VwGO gewährt werden kann, ist die Revision gemäß § 144 Abs. 1 VwGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
  • BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Rückfrage

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 11/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZB 7/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
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